michel
Well-known member
....um nicht falsch verstanden zu werden; auch ich finde solche Vorgehensweisen nicht in Ordnung. Nutzt aber nichts, wenn entsprechende gesetzliche Bestimmungen bestehen.Dass das Verfahren vor dem LG Köln verhandelt wurde, heißt nicht automatisch - wie man meinen sollte-, dass die FeWo-Besitzerin aus Köln kommt. Das Urheberrecht hält nämlich für Fotografen eine böse Falle bereit. Heise online schreibt dazu:
"Andere Gerichte hätten vielleicht anders entschieden, was aber nichts nutzt: Deutschland hält bei Fällen mit Online-Bezug immer noch am fliegenden Gerichtsstand fest. Kläger können sich ein beliebiges deutsches Landgericht aussuchen, und wissen jetzt, dass sie in Köln Gehör finden."
Also kann sich jeder Fotograf - egal, wo in Deutschland er wohnt - vor dem LG Köln wiederfinden. Kein Wunder, dass Stefan Böhme seine Prozesse in Köln führt.
Und was das LG Köln betrifft, sollten auch die beiden folgenden Passagen aus dem Artikel von Heise genannt werden: "Vor zehn Jahren hätte das LG Köln das vielleicht anders gesehen. Doch 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Leitentscheidung zum Urheberrecht gefällt:....." und "Jetzt folgt das LG Köln dieser BGH-Entscheidung (Az. I ZR 177/13) ......".
Auch wird die Frage aufgeworfen, ob ein auf Urheberrecht spezialisierter Rechtsvertreter nicht eine andere Entscheidung beim LG Köln hätte erreichen können.
Insgesamt handelt es sich beim Urheberrecht um eine sehr komplexe Materie, welche für alle Fotografen zahlreiche Fallstricke bereithält.
LG Michel
PS: Recht früh in meinem Berufsleben habe ich festgestellt dass Recht und Gerechtigkeit meist nichts miteinander zu tun haben.