Urheberrecht

HerbertK

Administrator
Teammitglied
Liebe Alle -

ich bin gerade über einen Artikel auf Spiegel online gestolpert.

Es geht um den Fall einer Frau, die eine Fototapete in ihre Ferienwohnung geklebt hat. Sie hat dann ein Bild dieser Wohnung mit sichtbarer Fototapete ins Internet gestellt und muss nun, vom Gericht bestätigt, dem Fotografen Schadenersatz leisten.

Hier in der längeren Fassung nachzulesen.


Deshalb bitte genau aufpassen, wenn ihr Bilder aus Museen, von Kunstwerken u. ä. veröffentlicht ... und natürlich immer bei Bildern von Personen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Herbert, kannst Du bitte den Spiegel online-Artikel noch einmal verlinken. Ich kann in Deinem Post leider nicht auf den Link zugreifen. Danke.
 
Liebe Alle -

ich bin gerade über einen Artikel auf Spiegel online gestolpert.

Es geht um den Fall einer Frau, die eine Fototapete in ihre Ferienwohnung geklebt hat. Sie hat dann ein Bild dieser Wohnung mit sichtbarer Fototapete ins Internet gestellt und muss nun, vom Gericht bestätigt, dem Fotografen Schadenersatz leisten.
Diesen Artikel hatte ich vorhin auch gerade gelesen und wollte Dich darauf aufmerksam machen, aber Du warst noch schneller! :) (y)

LG Greta
 
Wenn nun noch alle Möbel -, Geschirr- und Elektroartikelhersteller sich darauf berufen...
Gibt's bald keine Bilder von Unterkünften mehr! 🙄 🙈
 
Das finde ich auch. Wenn jemand seine Foto verkauft, dass damit Tapeten gedruckt werden können, die Kunden ja auch dafür bezahlen, kann ich das nicht nachvollziehen.
Ich auch nicht.

Wenn damit einhergeht, dass man keine Innenaufnahmen mehr öffentlich machen kann, ohne vor Gericht zu landen, werden die einschlägigen Tapetenverkäufe wohl rapide zurückgehen, was wiederum dem Fotokünstler ebenso wenig schmecken dürfte.

... aber womöglich nur eine Frage der Zeit, wann dann jemand bei Raufasertapeten Abmahnungen verschickt. 😁

LG Greta
 
Liebe Alle -

ich bin gerade über einen Artikel auf Spiegel online gestolpert.
Es geht um den Fall einer Frau, die eine Fototapete in ihre Ferienwohnung geklebt hat. Sie hat dann ein Bild dieser Wohnung mit sichtbarer Fototapete ins Internet gestellt und muss nun, vom Gericht bestätigt, dem Fotografen Schadenersatz leisten.
Bei Heise online wird ebenfalls über den Fototapetenfall berichtet.
Über den Fotografen, der die FeWo-Besitzerin vor Gericht gezerrt hat, schreibt Heise online folgendes:
"Der Kläger heißt Cama Ventures. Das ist die kanadische Firma des deutschen Fotografen Stefan Böhme. "Stefan Böhme ist Fotograf, Künstler und Unternehmer. Er reist an die schönsten Orte der Welt und hält dort hauptsächlich Food (sic), Landschaften und Architektur mit der Kamera fest. Er lebt mit seiner Familie auf Bali, Koh Samui und Mallorca", beschreibt er sich in einem Online-Shop. Böhme lässt am LG Köln mehrere Klagen gegen deutsche Fototapetenurheberrechts-Brecher führen, die nach Abmahnung nicht gezahlt haben."
Ich werde hier jetzt nicht spekulieren, wofür der Fotograf die Abmahngebühren und Entschädigungen für die behaupteten Urheberrechtsverletzungen benötigt. Darüber mag sich jeder selbst Gedanken machen.
 
Danke für die Info!
Empfinde die Sichtweise des Fotografen auch als untragbar. Welcher Schaden sollte ihm entstanden sein?
Ich würde mich darüber freuen, wenn ich mitbekäme, dass jemand ein Bild von mir in der Ferienwohnung nutzt (wenn er für diese Nutzung bezahlt hat, so wie die Kölnerin sicherlich für die Fototapete).
Der Fotograf muss ja vom Tapetenhersteller Honorar erhalten haben.
Etwas anders wäre es vielleicht, hätte die Fewo-Anbieterin das Bild irgendwo „geklaut“ und selber damit die Tapete bedruckt (print on demand oder so). Aber auch dann würde ich die „ Schwere des Vergehens“ abwägen. Es gibt schon dreiste Fälle von Bilderklau, den sehe ich hier aber überhaupt nicht.
Viele Grüße
Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
Also genau genommen geht es ja nicht um einen erlittenen Schaden, sondern ganz simpel darum, dass das geltende Recht eine Klage ermöglicht und somit Kohle zu generieren ist. So einfach ist das.

Die Rechtsprechung ist schon seit Jahren (............... Jahrzehnten) nicht mehr verhältnismäßig. Dieser Künstler Stefan Böhme bepinkelt mit seinem Handeln in letzter Konsequenz sein eigenes (Fotografen)Nest. Heißt: Uns alle.
 
Ich würde mich darüber freuen, wenn ich mitbekäme, dass jemand ein Bild von mir in der Ferienwohnung nutzt (wenn er für diese Nutzung bezahlt hat, so wie die Kölnerin sicherlich für die Fototapete).
Dass das Verfahren vor dem LG Köln verhandelt wurde, heißt nicht automatisch - wie man meinen sollte-, dass die FeWo-Besitzerin aus Köln kommt. Das Urheberrecht hält nämlich für Fotografen eine böse Falle bereit. Heise online schreibt dazu:
"Andere Gerichte hätten vielleicht anders entschieden, was aber nichts nutzt: Deutschland hält bei Fällen mit Online-Bezug immer noch am fliegenden Gerichtsstand fest. Kläger können sich ein beliebiges deutsches Landgericht aussuchen, und wissen jetzt, dass sie in Köln Gehör finden."
Also kann sich jeder Fotograf - egal, wo in Deutschland er wohnt - vor dem LG Köln wiederfinden. Kein Wunder, dass Stefan Böhme seine Prozesse in Köln führt.
 

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