P1020945_2.jpg - Personenfotografie

G

Gelöschtes Mitglied 59

Guest
Moin Moin,

es stellt sich immer wieder die Frage: Wurde die Person gefragt oder nicht?
Habe mir gerade einmal das Buch von Wolfgang Rau "Recht am Fotografen" geschnappt und da steht folgendes:

"Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann es bereits unzulässig sein, Aufnahmen von Personen
herzustellen, die nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, das sie fotografiert werden. Denn eine
Aufnahme, bei der die Einwilligungserfordernis der betroffenen Person ignoriert wird, kann regelmäßig
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts , das im Art.1 und 2 GG verankert ist, darstellen.
Dabei ist es völlig gleichgültig, ob das Foto zu Privatzwecken oder mit der Absicht einer späteren
Veröffentlichung gemacht wurde. Deshalb sollten Sie grundsätzlich nur solche Personenfotos anfertigen,
mit denen die fotografierende Person einverstanden ist."

Ich war bedingt durch meine Marinezeit viel Weltweit unterwegs, selbst in den Achtzigern war das ein großes
Thema und ich war stets vorsichtig, insbesondere in Islamischen und Orthodoxen Gebieten. Gerade durch
das neue Datenschutzgestz ist das fotografieren von Person extrem heikel geworden.
Man schaue nur mal auf die Ausstellung in Berlin, wo eine Frau eine Klage einreichte, weil sie sich auf einem Bild gesehen hat.
Zudem kann sogar der Homepagebetreiber ebenfalls eine Klage bekommen, da er das Foto nicht entfernt
hat weil die Zustimmung fehlte - habe ich am eigenen Leibe mit meiner HP erlebt, zum Glück ohne Klage.

Ich will nun nicht den Oberlehrer spielen oder mich wichtig in den Vordergrund drängen, aber man sollte
gerade um sich sich selbst zu schützen, mit dem Thema da sehr vorsichtig mit umgehen.

Grüße

Herbert (ohne K)
 
Tja Herbert, da bin ich ganz bei Dir. Es ist ein immer wieder unterschätztes Problem und mir hat es im Letzten schon lange den Spaß an Menschenportraits genommen, weil die schönsten und ehrlichsten Portraits entstehen dann, wenn der Mensch es gar nicht bemerkt. Dann aber im Nachhinein um eine Release zu bitten, ist mir zu i.A. lästig und genau genommen mache ich mich ja schon mit dem evtl. unerlaubten Knipsen "strafbar". Von daher bewundere ich die, die den Mut für die Streetfotografie noch aufbringen.
 
Hallo Bruno, hallo Herbert,

ich kann mich eurer Meinung nur anschließen. Wir waren letztens auf einer Hundeausstellung, und dort werden immer viele Fotos gemacht. In dem Ausstellungskatalog stand auf der letzten Seite (!), das der Aussteller mit dem Betreten des Geländes einverstanden ist, fotografiert zu werden, und das die Bilder auch veröffentlicht werden können. Diese Vorgehensweise ist in den Anfängen meiner Meinung nach nicht schlecht, aber was machen die Besucher, die keinen Ausstellungskatalog haben? Diese wurde weder informiert nach konnten sie es nachlesen. Dieses Vorgehen erzeugt in meinen Augen nur so ein Alibisicherheit. Eigentlich macht ja der Veranstalter der Ausstellung keine Bilder, sondern nur die Teilnehmer/Besucher. Also hätten diese doch sich absichern müssen.
Dies zeigt meiner Meinung nach nur, das da noch vieles im Argen ist, bzw. noch viel Aufklärungsbedarf ist.
 
Ich habe vor einiger Zeit am Eingang zu einer Gartenausstellung ein Schild gelesen dass jeder der die Ausstellung betritt damit rechnen muss fotografiert zu werden! Wer damit nicht einverstanden ist soll bitte die Ausstellung nicht besuchen!
Wie sieht es dann aus???
Gruß
Robert
P.S. Ich schreibe so ein Schild auch bei meiner Fotobörse!!!
 
Das größte Problem ist bei der Sache vermutlich: wann greift das Gesetz zum Recht am eigenen Bild? Ist es der Fall, wenn ein Porträt, also das Gesicht erkennbar ist, oder bereits, wenn sich die Person selbst erkennen würde, auch wenn es von hinten ist?
Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, wie Umzügen oder Straßenkunst, müssen damit rechnen fotografiert zu werden und fallen somit nicht in den Gesetzesrahmen.
LG Eva
 
Ich habe vor einiger Zeit am Eingang zu einer Gartenausstellung ein Schild gelesen dass jeder der die Ausstellung betritt damit rechnen muss fotografiert zu werden! Wer damit nicht einverstanden ist soll bitte die Ausstellung nicht besuchen!
Wie sieht es dann aus???

Da gibt es eigentlich keine Bedenken, mit Erwerb der Eintrittskarte geht der Besucher wohlwissend in die Ausstellung und muss damit rechnen fotografiert zu werden, ABER!! und jetzt kommt es: Er darf nicht Formatfüllend auf dem Foto zu sehen sein, sondern muss sich mit weiteren Besuchern auf dem Foto wiederfinden - mehr als fünf Person - nach neuestem Stand müssen auf dem Bild sein.
Des Weiteren muss das Plakat vom Veranstalter mit Hinweis auf Kontaktdaten sein.
 
O.K: das mit den Kontaktdaten kann man noch machen......und mehrals 5 Personen ist machber...wobei schon klar, es geht ja nicht um die Personen, sondern um die angebotene Ware.
 
Das größte Problem ist bei der Sache vermutlich: wann greift das Gesetz zum Recht am eigenen Bild? Ist es der Fall, wenn ein Porträt, also das Gesicht erkennbar ist, oder bereits, wenn sich die Person selbst erkennen würde, auch wenn es von hinten ist?
Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, wie Umzügen oder Straßenkunst, müssen damit rechnen fotografiert zu werden und fallen somit nicht in den Gesetzesrahmen.
LG Eva

Auch wenn man die Person von hinten fotografiert gilt die gleiche Regel.

Wie man es am Beispiel Berlin erkennen kann, ist es auch nicht erlaubt Bilder von Personen bei Umzügen oder Strassenfesten oder ähnlichem zu machen. Und hier hört der Spass für mich dann auch auf, dann sollten Leute die nicht am öffentlichen Leben teilhaben wollen und wie ein Maulwurf leben, einfach zu Hause bleiben.

Eine kleine Anmerkung noch zum Thema Datenschutz: Autokennzeichen dürfen nicht veröffentlich werden, habe hier im Forum auch schon die eine oder andere Aufnahme gesehen.
 
Für alle mal ein Buchtipp:

Recht für Fotografen - erschienen im Rheinwerk-Verlag von Wolfgang Rau - ihr werdet staunen was da alles drinnen steht.
 
Auch wenn man die Person von hinten fotografiert gilt die gleiche Regel.

Wie man es am Beispiel Berlin erkennen kann, ist es auch nicht erlaubt Bilder von Personen bei Umzügen oder Strassenfesten oder ähnlichem zu machen. Und hier hört der Spass für mich dann auch auf, dann sollten Leute die nicht am öffentlichen Leben teilhaben wollen und wie ein Maulwurf leben, einfach zu Hause bleiben.

Eine kleine Anmerkung noch zum Thema Datenschutz: Autokennzeichen dürfen nicht veröffentlich werden, habe hier im Forum auch schon die eine oder andere Aufnahme gesehen.
Bei uns hat sich mal eine Dame lautstark beschwert und sich auf das Datenschutzgesetz berufen, als die Metzgereiverkäuferin sie mit Namen begrüsst hat! Sind denn alle verrückt geworden in dieser Zeit! Früher hätte sich jemand beschwert, wenn sie nicht mit Namen angesprochen worden wäre!
LG Eva
 
Für alle mal ein Buchtipp:

Recht für Fotografen - erschienen im Rheinwerk-Verlag von Wolfgang Rau - ihr werdet staunen was da alles drinnen steht.
Da mag ja schon viel, und sicherlich interessante Dinge für Fotografen, zu lesen sein. Aber das Buch ist von 2017. Die DSGVO und viele Änderungen sind aber von 2018 und da dann wohl nicht so aktuell enthalten.
 
Das Mag sein, aber dadurch ändert sich nicht das ganze, sondern verschärft sich eher - so ein Buch in Neuauflage zu erarbeiten nach den ganzen Änderungen dauert und ich denke Mitte nächsten Jahres wird es eine neue Auflage geben. Gebraucht bekommt man das Buch schon recht günstig und ist mit Sicherheit gerade für unwissende eine Bereicherung.
Grüße Herbert
 
Es wird oft vergessen, dass wir es mit zwei unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu tun haben; einmal dem Kunsturhebergesetzt von 09.01.1907 (in Worten neunzehnhundertsieben!) in welchem das Recht am eigenen Bild/Veröffentlichung geregelt ist und zum anderen die DSGVO, die bereits das digitale Speichern von Fotoaufnahmen regelt.
Anstatt für die DSGVO nun ein national ausführendes Gesetzt oder zumindest eine Durchführungsverordnung zu erlassen (andere Länder haben dies getan), haben unsere Damen und Herren Politiker/innen die Hände in den Schoß gelegt und kurzerhand das KunstUhrG als eine solche Ausführung bestimmt. Die Folge davon ist der Zustand, dass keinerlei Rechtssicherheit besteht und bei Streitigkeiten der Weg durch alle Instanzen bis zumEUGH beschritten werden muss um Rechtssicherheit zu erhalten.
Wer sich den Spagat über die entsprechende Fragestellung, z. B. des Hessischen Datenschutzbeauftragten, ansehen möchte, dem sei als Lektüre der "Siebenundvierzigster Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Erster Bericht zur Informationsfreiheit"


empfohlen.
Die Klimmzüge die hier unter der Überschrift "Bildaufnahmen und DS-GVO – keineswegs unmöglich" im Kapitel 4.1.7 (ab Seite 91) unternommen werden sind unbeschreiblich und lassen jeden Leser ratlos zurück.

LG Michel
 
Habe mir mal das ganze 4.1.7. Seite 91 durchgelesen. Wer soll da durchblicken? Was ist z.B. ein Professioneller Blog wo Bilder erlaubt sind, ist das d-pixx-Forum ein Professioneller Blog? Des Weiteren ist Das KUG sowas von nicht akzeptiert, ein Blick wieder nach Berlin zur Ausstellung eines Fotografen wo sich eine Frau wieder erkannt hat und die halbe Ausstellung gekippt hat. Es handelte sich wohl gemerkt um ein Kunstprojekt!!
So wie ich das ganze auch verstanden habe, ist das fotografieren von Kindern generell verboten.

Ich bin alle 2 Jahre auf dem Lumix-Festival in Hannover, und da merkt sogar den Professionellen Fotojournalisten eine gewisse Unsicherheit an. Wie soll da erst der Amateur klar kommen - ab sofort steht doch der Streetfotograf beim Auslösen schon mit einem Bein im Knast.
Grüße Herbert
 
............. ab sofort steht doch der Streetfotograf beim Auslösen schon mit einem Bein im Knast.
Grüße Herbert

Ich denke, das war schon vorher so und das bezieht sich nicht nur auf die Menschen, sondern in gleicher Form auch auf Häuser und Gebäude i.A.

Irgendwie hat heute immer irgendwo irgendwer irgendein ein Recht an etwas Fotografierten. Ich für meine Begriffe habe mein "Knipsverhalten" da schon verändert. Wenn es irgendwie geht vermeide ich eben irgendwelche Probleme schon im Vorfeld. Ich habe sogar schon einmal ein in einem "Zoo" fotografiertes Tier an seiner Zeichnung verändert, weil ja ein jeder Zoo heute die Rechte an den Bildern seiner Tiere hat. Und ein "Hausfotograf" eines Zoos hat mich tatsächlich einmal darauf hingewiesen, dass er der einzige ist, der Fotos der Tiere veröffentlichen darf.

Hochgradig bescheuert, weil wir mit unseren Fotos ja auch im Letzten Werbung für den Zoo machen.
 
Es ist alles sehr kompliziert geworden ...

Wenn man intensiv Tiere fotografieren und in Foren oder bei Wettbewerben mit den Bildern teilnehmen will, lohnt es sich durchaus, vorab mit dem Zoo Kontakt aufzunehmen. Oft ist man zufrieden, wenn der Zoo in der Bildunterschrift genannt wird. Die kommerzielle Verwertung der Bilder steht immer auf einem anderen Blatt ...

Ich empfehle in diesem Umfeld auch die Seite zoo-infos.de - dort gibt es zudem viele Informationen jenseits des "Foto-Problems".
 
Sobald man für eine Foto-Location eine Eintrittskarte kaufen muss, gilt das Hausrecht - es ist daher immer ratsam, sich vorab zu informieren.

Für einen Zoo ist zum Beispiel folgender Text inzwischen Standard:
"Bei rein privater Veröffentlichung bitten wir darum, die Quelle „XXX“ zu nennen. Die Bildrechte bleiben grundsätzlich bei XXX. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von XXX sowie der abgebildeten Personen zulässig - zusätzlich fällt in diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an."

Aber auch auf öffentlichem Grund muss man beim Fotografieren von Personen (DSGVO), von Kunstwerken (Urheberrecht) sowie von Markenzeichen und Logos aufpassen. Das Ganze kann ziemlich schwierig zu durchblicken sein - Beispiel: Eiffelturm bei Nacht (die Beleuchtung hat sich der Künstler urheberechtlich schützen lassen)

Da lobe ich mir das Fotografieren im eigenen Garten!
 

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