G
Gelöschtes Mitglied 59
Guest
Moin Moin,
es stellt sich immer wieder die Frage: Wurde die Person gefragt oder nicht?
Habe mir gerade einmal das Buch von Wolfgang Rau "Recht am Fotografen" geschnappt und da steht folgendes:
"Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann es bereits unzulässig sein, Aufnahmen von Personen
herzustellen, die nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, das sie fotografiert werden. Denn eine
Aufnahme, bei der die Einwilligungserfordernis der betroffenen Person ignoriert wird, kann regelmäßig
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts , das im Art.1 und 2 GG verankert ist, darstellen.
Dabei ist es völlig gleichgültig, ob das Foto zu Privatzwecken oder mit der Absicht einer späteren
Veröffentlichung gemacht wurde. Deshalb sollten Sie grundsätzlich nur solche Personenfotos anfertigen,
mit denen die fotografierende Person einverstanden ist."
Ich war bedingt durch meine Marinezeit viel Weltweit unterwegs, selbst in den Achtzigern war das ein großes
Thema und ich war stets vorsichtig, insbesondere in Islamischen und Orthodoxen Gebieten. Gerade durch
das neue Datenschutzgestz ist das fotografieren von Person extrem heikel geworden.
Man schaue nur mal auf die Ausstellung in Berlin, wo eine Frau eine Klage einreichte, weil sie sich auf einem Bild gesehen hat.
Zudem kann sogar der Homepagebetreiber ebenfalls eine Klage bekommen, da er das Foto nicht entfernt
hat weil die Zustimmung fehlte - habe ich am eigenen Leibe mit meiner HP erlebt, zum Glück ohne Klage.
Ich will nun nicht den Oberlehrer spielen oder mich wichtig in den Vordergrund drängen, aber man sollte
gerade um sich sich selbst zu schützen, mit dem Thema da sehr vorsichtig mit umgehen.
Grüße
Herbert (ohne K)
es stellt sich immer wieder die Frage: Wurde die Person gefragt oder nicht?
Habe mir gerade einmal das Buch von Wolfgang Rau "Recht am Fotografen" geschnappt und da steht folgendes:
"Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann es bereits unzulässig sein, Aufnahmen von Personen
herzustellen, die nicht ihre Einwilligung dazu gegeben haben, das sie fotografiert werden. Denn eine
Aufnahme, bei der die Einwilligungserfordernis der betroffenen Person ignoriert wird, kann regelmäßig
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts , das im Art.1 und 2 GG verankert ist, darstellen.
Dabei ist es völlig gleichgültig, ob das Foto zu Privatzwecken oder mit der Absicht einer späteren
Veröffentlichung gemacht wurde. Deshalb sollten Sie grundsätzlich nur solche Personenfotos anfertigen,
mit denen die fotografierende Person einverstanden ist."
Ich war bedingt durch meine Marinezeit viel Weltweit unterwegs, selbst in den Achtzigern war das ein großes
Thema und ich war stets vorsichtig, insbesondere in Islamischen und Orthodoxen Gebieten. Gerade durch
das neue Datenschutzgestz ist das fotografieren von Person extrem heikel geworden.
Man schaue nur mal auf die Ausstellung in Berlin, wo eine Frau eine Klage einreichte, weil sie sich auf einem Bild gesehen hat.
Zudem kann sogar der Homepagebetreiber ebenfalls eine Klage bekommen, da er das Foto nicht entfernt
hat weil die Zustimmung fehlte - habe ich am eigenen Leibe mit meiner HP erlebt, zum Glück ohne Klage.
Ich will nun nicht den Oberlehrer spielen oder mich wichtig in den Vordergrund drängen, aber man sollte
gerade um sich sich selbst zu schützen, mit dem Thema da sehr vorsichtig mit umgehen.
Grüße
Herbert (ohne K)