Man kann bei der Fotografie natürlich schnell auch einmal hereinfallen, wie es auch dem DVF Präsidenten Willy Borgfeldt ergangen ist. Ein von ihm abfotografiertes Plakat in Österreich hat bei einem Wettbewerb eine Silbermedaille gewonnen, das Bild wurde nachträglich als Plagiat disqualifiziert und zusätzlich musste er seinen Hut nehmen.
Das Bild in der Ausstellung, wo sich eine Frau wiedererkannt hat, wurde von einem professionellen Fotografen erstellt. Zum Streit kam es allerdings erst, da sich der Fotograf weigerte das Bild zu entfernen. Das Persönlichkeitsrecht ist allerdings auch weit ausgelegt, es reicht schon die Wiedererkennbarkeit einer Person, auch wenn man sie nur von hinten sieht. Einzig eine Touristentraube vor einer Attraktion, diese darf man zusammen mit der Attraktion fotografieren. Jeden Einzelnen um Erlaubnis bitten der Aufwand wäre einfach viel zu groß, so sieht es auch der Gesetzgeber.
Ein Problem ist immer wieder das öffentlich machen von Kinderfotos, speziell, wenn sie z. B. nackt am Strand fotografiert werden, hier kann schon mal der Gesetzgeber eingreifen, Thema Kinderpornografie.
Zum Thema Tiere im Zoo oder Wildpark, hier kann der Betreiber von seinem Hausrecht gebraucht machen und Fotos erst nach Sichtung erlauben. Es sind allerdings sehr wenige Parks, die das Fotografieren verbieten. Beim Tierpark Hagenbeck sieht es allerdings anders aus, hier muss eine Veröffentlichung generell erlaubt werden. Auch wenn man bei Hagenbeck eine interessante Tierwelt vor imposanter Kulisse vorfindet, Wildparks ohne Fotografierverbot sind mir lieber. Allerdings sollte man aus Gründen der Fairness den jeweiligen Zoo oder Park auch zum dort fotografierten Bild nennen. Gleiches auch beim Fotografieren in Museen oder anderen Ausstellungsorten, wenn es dort erlaubt ist. Was ich auch immer wieder erleben muss, ist das klopfen an Scheiben von Terrarien, auch trotz Verbot Anwendung von Blitzgeräten in Nachttierhäuser, für mich ein Fall von Dilettantismus und Ignoranz.
Auch in der Architektur Fotografie heißt es ja, immer nur vom öffentlichen Grund darf ein Gebäude fotografiert werden. Wie sieht es aber aus, wenn der Gehsteig zum Grundstück gehört, ist dieser Bereich dann noch öffentlich? Als Beispiel, es gibt in HH einen Weg vom Baumwall zum Michel, dieser führt geduldet zwischen zwei interessanten Gebäuden des Verlages Gruner & Jahr vorbei, darf ich hier diese Gebäude fotografieren? Eigentlich nicht, ich müsste mir im Zweifelsfall eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.
Bei Veranstaltungen wie z. B. die Parade Christopher Street Day in Berlin, da hätte ich keine Probleme zu fotografieren. Ich denke hier stellt sich eine Personengruppe vor, hauptsächlich um Aufmerksamkeit zu erlangen. Allerdings wäre ich hier vorsichtig gezielt Porträts aus diesen Gruppen zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen.
Ein paar Fotofreunde aus unserem Fotoclub haben auf Bitten des Veranstalters ein Traberrennen fotografiert. Da er mit seiner Bitte an unserem Club herangetreten ist, haben wir zur Bedingung gemacht, dass am Eingang darauf hingewiesen wird, dass während der Veranstaltung Fotos gemacht werden und dieses mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert wird.
Man sollte sich zwar nicht zu sehr vom Paragrafen Dschungel abhalten lassen, wo kein Kläger da auch kein Richter, aber ein gewisses Risiko bleibt immer. An jeder Ecke kann einer dieser Winkeladvokaten auf Lauer liegen.
Gruß Dieter