P1020945_2.jpg - Personenfotografie

Bei uns hat sich mal eine Dame lautstark beschwert und sich auf das Datenschutzgesetz berufen, als die Metzgereiverkäuferin sie mit Namen begrüsst hat! Sind denn alle verrückt geworden in dieser Zeit! Früher hätte sich jemand beschwert, wenn sie nicht mit Namen angesprochen worden wäre!
LG Eva
Kennste den?? Kommt der Mann in die Metzgerei und möchte 200 Gramm Leberwurst ,aber von der groben fetten.....sagt die Chefin...tut mir Leid die ist heute in er Berufschule ?
 
Ich habe auf der Web-Site vom Tierpark Hagenbeck folgende Eimtrag gefunden:

Grundsätzlich gilt: Das Fotografieren und Filmen ist im Tierpark und Tropen-Aquarium Hagenbeck für rein private (Souvenir-)Zwecke gestattet. Im Tropen-Aquarium darf nur ohne Blitzlicht fotografiert werden. Bitte senden Sie uns im Falle einer geplanten Veröffentlichung eine E-Mail an presse@hagenbeck.de. Die kommerzielle Verwendung der Daten bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Die damit verbundenen Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an presse@hagenbeck.de.
Quelle: https://hagenbeck.de/de/tierpark/tierpark/besucherinfos.php#faq

Darauf hin habe ich eine E-Mail an die Pressestelle vom Tierpark geschickt.

Meine Fragen:
Darf ich meine im Tierpark Hagenbeck gemachten Fotos auf meiner Homepage zeigen, oder bedarf es einer Genehmigung von Ihnen. Ist es vielleicht auch ausreichend, wenn ich auf den Tierpark Hagenbeck verweise?

Darauf hin habe ich meiner Meinung nach eine sehr "schwammige" Aussage bekommen.
Gerne dürfe ich im Tierpark fotografieren und die Bilder auch auf meiner Web-Site zeigen. Eine generelle Freigabe könnten sie nicht erteilen, aber sie bieten die Möglichkeit an, dass man ihnen max. 12 Aufnahmen als Ansichtsdatei schicken könnte, und der Tierpark die 12 Aufnahmen sichtet, und dann sein ok gibt oder auch nicht.

Da stellt sich mir nun die Frage: Wenn die Pressestelle jede Anfrage ob das Bild ok ist oder nicht entscheiden will, dann kommen die Mitarbeiter nicht mehr zu ihrer eigentlichen Arbeit. Ob ein Verweis auf den Tierpark ausreichend ist, darauf ist die Pressestelle garnicht eingegangen.

Meiner Meinung ist da noch viel Handlungsbedarf, ob Fotos gemacht werden dürfen oder nicht.
 
Für das Fotografieren im Zoo habe ich eine hübsche private Liste entdeckt
Link --->>> Zooliste
Wie ich schon mal geschrieben hatte, gilt auch in Zoologischen Gärten das Hausrecht.
 
Ich habe im Internet folgenden Link gefunden, der die Problematik und auch die Ausnahmen nach der neuesten Gesetzgebung ausführlich darstellt: https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/#dsgvo-ausnahme. Sollte man auf jeden Fall lesen und natürlich auch berücksichtigen. Da üblicherweise - wenn man nicht gerade fremde Personen als Hauptmotiv fotografiert - beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten, Landschaften o.ä. auch zwangsweise andere dort befindliche Personen mit auf das Foto kommen, ist vielleicht schon folgende Aussage des Artikelverfassers hilfreich: Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen oder Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ebenfalls ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Wer sich zum Beispiel an einem touristisch beliebten Ort oder bei einer Demonstration aufhält, genießt einen geringeren Schutz durch das KUG.+
Und noch eins zu folgendem Kommentar von Halunder: "Eine kleine Anmerkung noch zum Thema Datenschutz: Autokennzeichen dürfen nicht veröffentlich werden, habe hier im Forum auch schon die eine oder andere Aufnahme gesehen." Stimmt so nicht ganz (vgl. www.autozeitung.de/autokennzeichen-unkenntlich-machen-134012.html). Von eng begrenzten Ausnahmen einmal abgesehen, darf ich Autos mitsamt Autokennzeichen fotografieren und die Fotos veröffentlichen.
VG und noch schönen Restsonntag.
Burkhard
 
Von eng begrenzten Ausnahmen einmal abgesehen, darf ich Autos mitsamt Autokennzeichen fotografieren und die Fotos veröffentlichen.
VG und noch schönen Restsonntag.
Burkhard
Das ist falsch, ich habe Jahrelang Autos fotografiert, es gibt genug Gerichtsurteile dazu. Autokennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden.
Insbesondere bei seltenen und teuren Autos, an Hand des Kennzeichens kann man ausmachen wo der Wagen steht - also geht es in den Privatschutz über.
Gruß Herbert
 
Ich stelle mir gerade mal vor, ein Fotograf macht ein Bild, wo auch Personen, Türschilder oder von mir aus auch Autokennzeichen abgebildet werden.... Das Bild gefällt dem Fotografen so gut, dass er es in einem Fotowettbewerb einstellt und "tatatata" er gewinnt damit und sein Bild wird großformatig in einer berühmten Fotozeitschrift (also der d-pixx) abgedruckt. In den sozialen Netzwerken wird dieses Bild dann auch gebührend gefeiert, ge-liked und geteilt. --- Und dann kommt eine Person, die die DSGVO zieht und über einen Rechtsanwalt verlangt, dass das Bild komplett gelöscht wird. Diese Vorstellung würde ich dann als albtraumhaft beschreiben.
 
Man kann bei der Fotografie natürlich schnell auch einmal hereinfallen, wie es auch dem DVF Präsidenten Willy Borgfeldt ergangen ist. Ein von ihm abfotografiertes Plakat in Österreich hat bei einem Wettbewerb eine Silbermedaille gewonnen, das Bild wurde nachträglich als Plagiat disqualifiziert und zusätzlich musste er seinen Hut nehmen.

Das Bild in der Ausstellung, wo sich eine Frau wiedererkannt hat, wurde von einem professionellen Fotografen erstellt. Zum Streit kam es allerdings erst, da sich der Fotograf weigerte das Bild zu entfernen. Das Persönlichkeitsrecht ist allerdings auch weit ausgelegt, es reicht schon die Wiedererkennbarkeit einer Person, auch wenn man sie nur von hinten sieht. Einzig eine Touristentraube vor einer Attraktion, diese darf man zusammen mit der Attraktion fotografieren. Jeden Einzelnen um Erlaubnis bitten der Aufwand wäre einfach viel zu groß, so sieht es auch der Gesetzgeber.
Ein Problem ist immer wieder das öffentlich machen von Kinderfotos, speziell, wenn sie z. B. nackt am Strand fotografiert werden, hier kann schon mal der Gesetzgeber eingreifen, Thema Kinderpornografie.

Zum Thema Tiere im Zoo oder Wildpark, hier kann der Betreiber von seinem Hausrecht gebraucht machen und Fotos erst nach Sichtung erlauben. Es sind allerdings sehr wenige Parks, die das Fotografieren verbieten. Beim Tierpark Hagenbeck sieht es allerdings anders aus, hier muss eine Veröffentlichung generell erlaubt werden. Auch wenn man bei Hagenbeck eine interessante Tierwelt vor imposanter Kulisse vorfindet, Wildparks ohne Fotografierverbot sind mir lieber. Allerdings sollte man aus Gründen der Fairness den jeweiligen Zoo oder Park auch zum dort fotografierten Bild nennen. Gleiches auch beim Fotografieren in Museen oder anderen Ausstellungsorten, wenn es dort erlaubt ist. Was ich auch immer wieder erleben muss, ist das klopfen an Scheiben von Terrarien, auch trotz Verbot Anwendung von Blitzgeräten in Nachttierhäuser, für mich ein Fall von Dilettantismus und Ignoranz.

Auch in der Architektur Fotografie heißt es ja, immer nur vom öffentlichen Grund darf ein Gebäude fotografiert werden. Wie sieht es aber aus, wenn der Gehsteig zum Grundstück gehört, ist dieser Bereich dann noch öffentlich? Als Beispiel, es gibt in HH einen Weg vom Baumwall zum Michel, dieser führt geduldet zwischen zwei interessanten Gebäuden des Verlages Gruner & Jahr vorbei, darf ich hier diese Gebäude fotografieren? Eigentlich nicht, ich müsste mir im Zweifelsfall eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.
Bei Veranstaltungen wie z. B. die Parade Christopher Street Day in Berlin, da hätte ich keine Probleme zu fotografieren. Ich denke hier stellt sich eine Personengruppe vor, hauptsächlich um Aufmerksamkeit zu erlangen. Allerdings wäre ich hier vorsichtig gezielt Porträts aus diesen Gruppen zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen.

Ein paar Fotofreunde aus unserem Fotoclub haben auf Bitten des Veranstalters ein Traberrennen fotografiert. Da er mit seiner Bitte an unserem Club herangetreten ist, haben wir zur Bedingung gemacht, dass am Eingang darauf hingewiesen wird, dass während der Veranstaltung Fotos gemacht werden und dieses mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert wird.
Man sollte sich zwar nicht zu sehr vom Paragrafen Dschungel abhalten lassen, wo kein Kläger da auch kein Richter, aber ein gewisses Risiko bleibt immer. An jeder Ecke kann einer dieser Winkeladvokaten auf Lauer liegen.
Gruß Dieter
 
Ich glaube dieses Thema wird uns noch lange begleiten...leider! Traurig dass aber auchALLES und JEDES und DARÜBER HINAUS inzwischen dokumentiert , registriert und was noch alles muss....alles braucht seine Paragraphen und Gesetze! Ich glaube wir sind alle ein bißchen "Bluna"
und wer`s nicht ist , wird es bald sein!
Gruß
Robert
 
Nachtrag.....im übrigen wurde ich am Dienstag geblitzt ? ich sollte mal mein Recht am eigenen Bild geltend machen!
bzw. ich hatte absolut KEINE ERLAUBNIS erteilt fotografiert zu werden!!!!Was mach ich jetzt???
Gruß
Robert
 
Klage beim Bundesgericht einreichen - lege alle Datenschutzverordnungen vor - wird diese Abgewiesen, gehe
nach Brüssel unser Kindermädchen wird das schon wuppen ?:p
 
Auch in der Architektur Fotografie heißt es ja, immer nur vom öffentlichen Grund darf ein Gebäude fotografiert werden. Wie sieht es aber aus, wenn der Gehsteig zum Grundstück gehört, ist dieser Bereich dann noch öffentlich? Als Beispiel, es gibt in HH einen Weg vom Baumwall zum
Gruß Dieter
Kleines Beispiel aus Hannover: Die Haltestelle der ÜSTRA darf ich von der Ferne aus fotografieren, aber "auf" der Haltestelle nicht - so jetzt kommt ihr dran!! :oops:
Gruß Herbert
 

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