DSGVO

Hier wird die Sachlage gut beschrieben:
https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen/

Kritisch wird es immer(!), sobald Personen zu erkennen (Gesicht) und/oder zu identifizieren (Silhouette, Körperhaltung) sind.
Eine einfache und verständliche Zusammenfassung des geltenden Rechts! Ob man das für gut heißt bleibt jedem selbst überlassen!
Ich finde z.b. auch viele 30km/h Schilder deplaziert und muss mich dran halten!
Gut dass vor dem Gesetz alle gleich sind, manche halt ein bißchen "gleicher" z.B. "Luca-App" 😇 :cool: :eek:
 
Eine einfache und verständliche Zusammenfassung des geltenden Rechts! Ob man das für gut heißt bleibt jedem selbst überlassen!
Ich finde z.b. auch viele 30km/h Schilder deplaziert und muss mich dran halten!
Gut dass vor dem Gesetz alle gleich sind, manche halt ein bißchen "gleicher" z.B. "Luca-App" 😇 :cool: :eek:
Ganz meine Meinung!
 
Ich bin ganz bei Lothar und Robert. Es gibt gesetzliche Bestimmungen an welche man sich halten sollte. Punkt. Diskussionen ob der Sinnhaftigkeit solcher Bestimmungen führen ohnehin zu nichts.

Die Ausführungen bei Datenschutz.org auf welche Lothar verwiesen hat, finde ich nicht so wirklich brauchbar. Einerseits werden hier unterschiedliche Rechtsvorschriften völlig unstrukturiert aufgeführt und auch die Aussage: „Es ist im Allgemeinen gestattet, andere Personen auch ohne deren explizite Einwilligung abzubilden, sofern die Bilder allein für den privaten Gebrauch gedacht sind (Urlaubserinnerungen usf.) – und sofern der Abgebildete nicht eindeutig widerspricht“ ist schlichtweg falsch“.

Unter folgendem Link wird dies auch deutlich https://www.dr-datenschutz.de/die-haushaltsausnahme-der-dsgvo/

Fakt ist, dass mit Wirksamkeit der DSGVO für Hobbyfotografinnen und Hobbyfotografen zahlreiche Unwägbarkeiten bestehen und es auch an höchstrichterlichen Entscheidungen noch mangelt. In der Vergangenheit vom EUGH getroffene Entscheidungen lassen jedoch vermuten, dass dieser eine eher strenge Auslegung der DSGVO verfolgen wird.

LG Michel
 
So schlecht ist die Beschreibung unter meinem Link dann auch wieder nicht ... aber sie ist sicher auch nicht abschließend, kann es gar nicht sein. Denn, und da bin ich ganz bei dir: Die DSGVO ist in gewisser Weise noch unfertig, weil es erst wenige höchstrichterliche Urteile dazu gibt.

Die von dir zitierte Aussage ist im genannten Kontext - "allein für den privaten Gebrauch" - so falsch nicht, denn relevant ist die DSGVO im Endeffekt erst, sobald Bilder veröffentlicht werden. Also beispielsweise hier im Forum oder bei Instagram oder wo auch immer.
 
Hallo Lothar,

Du schreibst, dass die DSGVO erst dann von Bedeutung ist, wenn ein Bild veröffentlicht wird, ist nicht richtig. Ich mache noch mal einen letzten Versuch es leicht verständlich zu erklären (die Materie ist wirklich sehr komplex) und halte dann meine Klappe.

Die DSGVO (als Ausführung von Europarecht in nationales Recht) befasst sich in erster Linie mit der automatisierten (digitalen) Datenverarbeitung (dazu zählt auch die Datenerfassung). Dabei ist völlig unstrittig, dass es sich bei einer Fotoaufnahme mit einer Digitalkamera um eine Datenerhebung im Sinne der DSGVO handelt. Und hierzu ist zwingend die Einwilligung des/der Abgebildeten notwendig. Auf eine Veröffentlichung kommt es in diesem Moment nicht an. Warum das so ist? Aus der Aufnahme könnte der Fotograf/die Fotografin eine Person separieren und über Gesichtserkennung (Stichwort KI) oder auch manuelle Vergleiche mit Bilddatenbanken, die aufgenommene Person identifizieren. Und genau hier liegt der Schutzzweck der DSGVO.

Von dieser Verpflichtung definiert die DSGVO sogenannte Ausnahmetatbestände; für uns Hobbyfotografen den persönlichen oder familiären Bereich. Die seriösen Kommentierung gehen jedoch dahin, dass damit Personen aus diesem Bereich gemeint sind und nicht, dass die Fotos (mit fremden Personen) nur im persönlichen Bereich angeschaut werden.

Wenn nun eine Person bemerkt, dass sie fotografiert wird und einfach unwirsch die Polizei ruft und Anzeige gegen Dich erstattet, hast du den schwarzen Peter. Kommt nicht vor? Doch, kommt vor. Die Menschheit ist ziemlich irre geworden.

LG Michel
 
Wenn nun eine Person bemerkt, dass sie fotografiert wird und einfach unwirsch die Polizei ruft und Anzeige gegen Dich erstattet, hast du den schwarzen Peter. Kommt nicht vor? Doch, kommt vor. Die Menschheit ist ziemlich irre geworden.
Da muss ich dir zustimmen! Gut, dass ich schon so alt bin!
 
Alles Lady Gaga like 🤣
Aber im Ernst, wer Menschen fotografiert, sollte sich einfach daran halten, denn auch ich möchte nicht einfach auf einem Bild erscheinen. Auch wenn sich das komisch anhört, ist es eben eine sehr persönliche Sache.
Manche stellen eben freiwillig ihre Selbstaufnahmen ( selfies ) ins Netz ....
Um so mehr ist es toll, wenn man sein Einverständnis bekommt. Wenn auch ein Nicken das bedeuten kann. Es bleibt dann immer noch die Frage eines Nachweises ....
Wie auch immer .... der Ausweg ist keine Menschen (also Fremde) mehr zu fotografieren
Landschaft soll ja auch schön sein 🤣

Die Menschheit war schon immer irre - sonst wären wir nicht so weit gekommen. Aber es wird halt immer deutlicher wie irre 😉

Fahren wir doch nach China
Da machen andere Aufnahmen von Dir ..... überall und immer - inklusive Auswertung
Viel Spaß unter den Irren dieser Welt
Bleibt gesund und munter und
MACHT FOTOS 👌
 
Wenn nun eine Person bemerkt, dass sie fotografiert wird und einfach unwirsch die Polizei ruft und Anzeige gegen Dich erstattet, hast du den schwarzen Peter. Kommt nicht vor? Doch, kommt vor. Die Menschheit ist ziemlich irre geworden.

Wahre Worte!

Und ja, die Materie ist sehr komplex. Das Recht am eigenen Bild gibt es schon lange und das ist auch gut so. Aber was daraus geworden ist ...

So bestehen zwischen DSGVO und KunstUrhG Unschärfen, über die noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde. Beispielhaft das schon zitierte "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Jetzt wird diese Einwilligung bereits erforderlich, sobald eine Person (und zwar egal, ob alleine oder in einer Gruppe, Hauptmotiv oder nur zufällig im Hintergund) aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Da wird gefühlt jeder Tourist zum Gesetzesbrecher ...

Es ist absurd und irre ... oder einfach nur noch traurig.
 

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