Bildbearbeitung: KI-Kennzeichnungspflicht

H2K

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Am 02.08.2026 trat die EU KI-Kennzeichnungspflicht in Kraft (EU AI Act).
Dieses Thema betrifft auch die Fotosparte, also Fotos, die mittels KI-Tools verändert und anschließend veröffentlicht, sprich einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Nun benutze ich einen „modernen“ RAW-Entwickler, der inzwischen nur so gespickt mit KI-Tools ist, wie z.B.: Zuschneiden(AI), Rauschfrei(AI), Verstärken(AI), Struktur(AI). Dies waren bisher für mich Standardtools zur Bildbearbeitung. Inzwischen gibt es auch KI-Assistenten zur Bildverbesserung, sowie Generatives Löschen, Generativer Tausch und Generative Erweiterung. Letztere nutze ich eher nicht. Ist nun aber beispielsweise ein simples Entrauschen mit Rauschfrei(AI) schon eine kennzeichnungspflichtige KI-Veränderung? Geschweige denn ein Austausch des Himmels! Inzwischen wird KI schon in Kameras verbaut. Müssen wir bald jedes Foto kennzeichnen (da jubelt schon die Abmahnindustrie!)? Wo fängt es an, wo hört es auf? Inwieweit betrifft es uns, wie sind Eure Meinungen zum Thema?
 
Selbigen RAW Entwickler nutze ich auch gelegentlich. Andere Programme dieser Art verfügen sicher auch über ähnliche KI Funktionen.
Solange ich diese Funktionen nutze, um störende Elemente zu entfernen, Licht und Schatten anzupassen oder farbliche Veränderungen vorzunehmen, interessiert mich die KI Kennzeichnungspflicht nicht. Wenn ich aber ein Foto von Lieschen Müller mache und tausche sie dann per KI gegen Max Mustermann aus, sollte ich das Bild kennzeichnen.
Ich denke, es geht vorrangig um mit KI erstellte Fotos oder solche, wo entscheidende Bildinhalte von KI stammen. Ansonsten würde ich wegen solcher Gesetze entspannt bleiben und mich weiter auf das fotografieren konzentrieren 😉
 
Ich würde da auch, wie Helmut schreibt, unterscheiden, ob es ein KI-generiertes Foto ist oder ob das verwendet Programm beim RAW-Entwickeln AI-Funktionen hat. Die haben ja heute die meisten Programme.
Und wenn ich Lieschen Müller gegen Max Mustermann tausche, dann mache ich das von Hand, sozusagen home made ... dann ist ein KK, obwohl vom Nachnamen her, wäre es bei mir dann auch KI 😀. Ich nutze da grundsätzlich lieber meine Intelligenz.
 
Unter dem Link
ist ein interessanter Beitrag zum Thema zu finden. Dort wird beschrieben, dass es nicht nur um rein KI generierte Fotos geht. Es wird eingeschätzt, dass schon beim Austausch des Himmels, oder dem Entfernen von Personen ein sog. Deepfake vorliegt, also kennzeichnungspflichtig ist.
 
Dort wird beschrieben, dass es nicht nur um rein KI generierte Fotos geht. Es wird eingeschätzt, dass schon beim Austausch des Himmels, oder dem Entfernen von Personen ein sog. Deepfake vorliegt, also kennzeichnungspflichtig ist.
Das gilt aber nur, wenn es durch KI ausgetauscht bzw. geändert ist.
Wer ein echtes Foto per KI so verändert, dass ein neuer, täuschend echt wirkender Inhalt entsteht, muss das offenlegen.¹ Beispiele: Ein leeres Zimmer wird per KI möbliert, ein grauer Himmel wird durch einen generierten Sonnenuntergang ersetzt, eine Person wird ins Bild eingefügt oder ausgetauscht.
 
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Das gilt aber nur, wenn es durch KI ausgetauscht bzw. geändert ist.
Wer ein echtes Foto per KI so verändert, dass ein neuer, täuschend echt wirkender Inhalt entsteht, muss das offenlegen.¹ Beispiele: Ein leeres Zimmer wird per KI möbliert, ein grauer Himmel wird durch einen generierten Sonnenuntergang ersetzt, eine Person wird ins Bild eingefügt oder ausgetauscht.
Tja, das weiß man eben nicht so genau. Weiter unten in den Kommentaren steht auch, Zitat: „Nach meiner Einschätzung ist der entscheidende Punkt nicht, *womit* eine Bearbeitung entstanden ist, sondern *ob* sie den Bildinhalt wesentlich verändert. Ein klassischer Himmeltausch – ganz gleich, ob mit oder ohne KI – dürfte deshalb eher kennzeichnungspflichtig sein.“ Besser also man verzichtet lieber darauf. Ist fürs Selbstwertgefühl ohnehin die bessere Wahl.
 
Tja, das weiß man eben nicht so genau. Weiter unten in den Kommentaren steht auch, Zitat: „Nach meiner Einschätzung ist der entscheidende Punkt nicht, *womit* eine Bearbeitung entstanden ist, sondern *ob* sie den Bildinhalt wesentlich verändert. Ein klassischer Himmeltausch – ganz gleich, ob mit oder ohne KI – dürfte deshalb eher kennzeichnungspflichtig sein.“ Besser also man verzichtet lieber darauf. Ist fürs Selbstwertgefühl ohnehin die bessere Wahl.
Ich weiß nicht, wer genau das geschrieben hat, ist vielleicht auch nur eine persönliche Meinung von jemanden und die sind soooo vielfältig 😀. So wie auch hier die Meinungen auseinander gehen und es für die einen authentisch sein soll und die anderen mögen kreative Bildgestaltung. Das muss jeder für sich entscheiden. Also ich werde sicher nicht nur authentische Bilder machen und zeigen wollen, für mich gehört die Bearbeitung bzw. der künstlerische Aspekt auf alle Fälle dazu. Das ist genau das, was mir Freude macht. Sonst hole ich lieber wieder meine Pinsel und Leinwände hervor und kann meiner Kreativität freien Lauf lassen.

Es gibt Fotoforen/galerien online, die fast nur künstlerische Fotoarbeiten befürworten. Man kann sein Foto auch einfach unter der Rubrik hier, kreative Spielerei posten, wenn der Gesetzgeber meint, dass das sinnvoll ist.
 
Noch ein PS:
Ich bin absolut gegen KI generierte Fotos, wahrscheinlich wie alle, die gerne fotografieren. Und ich finde es auch richtig, dass z.B. bei Wettbewerben RAW-Bilder angefordert werden um sicherzustellen, dass es kein KI ist. Ist mir gerade bei der Landesfotomeisterschaft Hessen/Rheiland-Pfalz so gegangen. Das finde ich absolut richtig und im Interesse aller denen Fotografie wirklich am Herzen liegt.
 
Das Thema KI berührt verschiedene Rollen in denen wir uns bewegen:
  • Berufliche Tätigkeit (regelmäßiger wirtschaftlicher Nutzen): Nur in dieser Rolle sind einige wenige überhaupt vom KI-Act betroffen. Siehe Transparenzpflichten (Seite der Europäischen Kommission).
    Achtung nicht ganz ernst gemeint: Davon ist im Dunstkreis der d-pixx eher Herbert betroffen, wenn er sich auf Basis unserer nicht gekennzeichneten KI-Bilder in d-pixx, dies wohlwollend ignoriert und von der daraus resultierenden Gewinnexplosion goldene Wasserhähne kauft. ;)
  • Für uns Fotografen liegt es in der künstlerischen Freiheit die technischen Mittel (Stempel, Retuschierpinsel in der Bildbearbeitung, Ebenentechnik mit Collagen bis hin zu KI-generierten Bildinhalten) so einzusetzen wie es uns gefällt. Da kann uns keiner Vorschriften machen!
    Hänge ich so ein Ergebnis in meiner Wohnung auf ist es meine Privatangelegenheit.
  • Geben wir ein Foto, wie auch immer bearbeitet weiter, gelten Regeln.
    • Bei Wettbewerben sollten deren Regeln gelesen werden. Ggf. entsprechend kennzeichnen. Ansonsten landet man schnell als "Betrüger" im Off.
      Hier sehe ich die Schwierigkeit den fließenden Übergang vom "KI-Wegstempeln von Störern", "generatives KI-Erweitern der Ränder", über "KI-Collagen aus eigenen Fotoelementen", Ergänzen nicht vorhandener Bildelemente zum Aufnahmezeitpunkt usw. in klare Regeln zu fassen. Die vorgenannten Punkte können durch geschickte Bildbearbeitung auch ohne KI gemacht werden.
    • Gleiches gilt für die Weitergabe an Plattformen.
      Betreibt man eine eigene Homepage, auch ohne finanzielle Gewinnabsicht, scheint es schon wegen automatisierter Abmahnvereine ratsam KI-Fotos entsprechend des KI-Acts zu kennzeichnen.
    • Haben wir einen "Deepfake" erstellt - das geht auch ohne KI, nur mit der Bildbearbeitung - und veröffentlichen so ein Foto in Sozialen Medien sollte man sich auf juristische Konsequenzen einstellen. Irgendein "Möchtegern-Betroffener" wird schon reagieren.
Für meine Fotografie sind die KI-Diskussionen nicht von Belang. Ich nehme das Foto aus der Kamera und bearbeite dieses, auch mit KI-Unterstützung (Stempeln, Erweitern). Überlege, ob ich künftig bei Veröffentlichungen (z.B. Fotoclub-Homepage, Ausstellungen) nicht grundsätzlich einen Hinweis anbringe "Bearbeitet mit ... Version x.y.z. (enthält KI-Bearbeitungsfunktionen)".

Im Kern lenken die KI-Diskussionen vom Spaß an der Fotografie ab, da nur am Rande betroffen. Halte diese Vorschriften eher was für regelungswütige Bürokraten. ... aber die kümmern sich ja nicht mal um die Einhaltung ihrer Regeln zu Preiserhöhungen an Tankstellen. :mad: Für unsere Fotos interessieren sie sich wenig bis gar nicht.
... Ärger beiseite, lieber schöne Fotos machen.😎
 
LrC zeigt im Entwickeln-Modul mittels Symbol an, ob "KI-Bearbeitungen angewendet" wurden. Und das hat sich tatsächlich schnell, sehr schnell sogar. Ich habe das gerade eben einmal durchgespielt und bei einem beliebigen Bild: "Landschaft"-Maske -> Unterauswahl (hier) "Architektur" -> diesen so maskierten Bereich lediglich leicht aufgehellt. Und was sagt LrC dazu: Beim unbearbeiteten Bild zeigte das Symbol noch an: "Keine KI-Bearbeitungen angewendet" ABER nach dieser (in LrC eben KI-unterstützten) Auswahl/Maskierung hat das Bild einen "KI-Bearbeitungsstatus"!

Also reicht schon jede nicht rein händisch gemachte Maske aus für den Status "KI-Bearbeitung", mithin also für eine Kennzeichnungspflicht?

Das sollte schon zu denken geben :unsure:
 
ich frage mich jetzt nur noch, wie das denn nachgewiesen werden soll?? wenn ich nur leichte Anpassungen mache, die KI unterstützt sind, ändert es ja nicht viel am Original-RAW... es gibt noch viele Fragen
 
ich frage mich jetzt nur noch, wie das denn nachgewiesen werden soll??
Einen Nachweis liefert im Zweifel schon die Softwareschmiede des RAW-Entwicklers, siehe mein Beispiel mit LrC.

Aber das ist sicherlich kein auf Adobe beschränktes Thema. Spontan fällt mir da ein Konkurrenzprodukt ein, das mMn noch viel heftiger KI-unterstützt arbeitet.
 

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