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Die Schlüsselblume steht unter Schutz und darf in der Natur nicht ausgegraben werden , von 'Nichtpflücken' ist da wohl offensichtlich aber nicht die Rede. Sie war 2016 die Blume des Jahres.
Nette (fotografische) Entdeckung.
Die Schlüsselblume steht unter Schutz und darf in der Natur nicht ausgegraben werden , von 'Nichtpflücken' ist da wohl offensichtlich aber nicht die Rede. Sie war 2016 die Blume des Jahres.
Nette (fotografische) Entdeckung.
Die Schlüsselblume steht unter Schutz und darf in der Natur nicht ausgegraben werden , von 'Nichtpflücken' ist da wohl offensichtlich aber nicht die Rede. Sie war 2016 die Blume des Jahres.
Nette (fotografische) Entdeckung.
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