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Hat ein bisschen gedauert Herbert, musste mich erst mal durch Rapsfelder schlagen und Eis essen gehen .
Kastor dürfte weiter links stehen. Er ist auf meinem Foto nicht mehr drauf. Das Foto ist so aufgenommen und der Himmel ist auch echt. RAW-Dateien können gerne eingesehen werden.
Das Foto habe ich von der Skyline Plaza Dachterrasse aufgenommen. Fotos vom Kastor Hochhaus habe ich nur von unten. Ich vermute mal von der Dachterrasse aus ist er durch das nhow-Hotel verdeckt.
Die Panorama-Freiheit, also dass man Architektur fotografieren darf, ist nur für Aufnahmen von öffentlichen Plätzen aus (Gehsteig, Straße) gegeben. Schon der Einsatz von Leitern oder überhohen Stativen ist dadurch nicht mehr gedeckt.
Die Panorama-Freiheit, also dass man Architektur fotografieren darf, ist nur für Aufnahmen von öffentlichen Plätzen aus (Gehsteig, Straße) gegeben. Schon der Einsatz von Leitern oder überhohen Stativen ist dadurch nicht mehr gedeckt.
Das habe ich gar nicht gewusst. Beim Lieblingsbild für Stadtlandschaften waren ja einige Fotos von oben aufgenommen ... gerade Dubai und noch viele mehr.
Da hat Glück wer groß ist und kein Leiterchen braucht .
Im Prinzip interpretiere ich einige Artikel von Anwälten im Internet so: Was man als Fußgänger aus Augenhöhe an Architektur im öffentlichen Raum sieht, darf man fotografieren und zeigen. Wenn die Straße über eine Brücke führt, darf man aus dieser Höhe fotografieren.
Der Blick in Innenräume von der Straße aus ist schon außen vor, weil die Privatsphäre verletzt wird.
Wie es z. B. mit den oft gezeigten U-Bahn-Stationen, Flughafenabflughallen oder Treppenhäusern aussieht weiß ich nicht genau - ich gehe davon aus, dass man Genehmigungen braucht.
Ich wollte z. B. einen Artikel mit Bildern vom Bauhaus veröffentlichen - Bauhaus sagte nein.
Das habe ich gar nicht gewusst. Beim Lieblingsbild für Stadtlandschaften waren ja einige Fotos von oben aufgenommen ... gerade Dubai und noch viele mehr.
Da hat Glück wer groß ist und kein Leiterchen braucht .
Ich habe gerade gelesen, dass es Länderweise verschieden ist. In Österreich darf man von allen öffentlich zugänglichen Stellen fotografieren. Auch von oben... aber nicht mit Drohnen
ok, ich werde es später dann verschieben. Löschen müsste man hier ja sonst sehr viele Fotos, die das betrifft.
Wo hast Du das gefunden mit dem Fotografieren von einem erhöhten Standpunkt aus? Das mit öffentlich frei zugänglichen Plätzen, Straßen habe ich gefunden, von einem erhöhten Standpunkt aus nicht. Die Dachterrasse ist ja theoretisch auch frei zugänglich.
Interessant ist auch eine Internetsuche nach "Friesenhaus Urteil".
Auch der Wikipedia Artikel zur Panoramafreiheit ist interessant.
Ich habe gerade erfahren, dass es z.B. in Italien praktisch keine Panoramafreiheit gibt.
...und das bei den ganzen alten Gemäuern da.
Edit: Es gibt eine andere Regelung.
Von dort darf man aber nicht in einen privaten Garten unten fotografieren, da damit die Privatsphäre verletzt würde. Aber ein Blick auf ein Hochhaus, wie das Pollux hier, wäre dann wohl möglich. (Aber ich bin kein Rechtsanwalt ... !)
Von dort darf man aber nicht in einen privaten Garten unten fotografieren, da damit die Privatsphäre verletzt würde. Aber ein Blick auf ein Hochhaus, wie das Pollux hier, wäre dann wohl möglich. (Aber ich bin kein Rechtsanwalt ... !)
Privatsphäre wird bei dem Foto sicher nicht verletzt, in die Wohnungen schauen kann man nicht.
Aber es gibt ja oft Fassadenfotos auch bei Hochhäusern, die fotografiert werden, wo man sehr wohl die Balkonmöbel sehen kann und auch Menschen die sich in den Wohnungen darin befinden. Ein wirklich diffiziles Thema.
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