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Im Rahmen der Architekturfotos ergab sich vor kurzem die Diskussion über die Gesetzeslage Panoramafreiheit. Ich habe jetzt eine weitere Frage an @HerbertK in Bezug auf 'Fotografieren im Museum', möchte aber keine erneute Austauschlawine lostreten, sondern möglicherweise können meine Fragen mit einem kurzen ‚Ja' oder ‚Nein' beantwortet werden. Gibt es eine ‚Gesetzeslage‘ zu:
Frage 1: Wenn ich Museumsbilder, wie dieses hier, oder die Räumlichkeiten mit Genehmigung des Museumspersonals fotografiere und dieses mir erklärt, dass Fotografieren für private Nutzung gestattet sei, ist dann eine ‚Veröffentlichung‘ in einem Fotoclub/Fotoforum noch private Nutzung?
Frage 3: Sind Museumsaufnahmen, immer wieder sehr beliebte Motive (auch vor kurzem zweifach ins BoF aufgenommen), die quasi als Hauptmotiv ein Kunstwerk und als schmückendes Beiwerk Menschen abbilden, bei einer öffentlichen Präsentation mit Angaben zum Künstler zu versehen?
Frage 2: Wenn Fotografieren zur ‚privaten‘ Nutzung (Auskunft Museumspersonal) gestattet ist und der/die Autor*in die Aufnahmen für eine Veröffentlichung in einem KOMMERZIELLEN Magazin/Zeitung/Werbeprospekt etc. OHNE Entgelt einstellt/freigibt, fällt das dann auch noch unter den Begriff ‚private Nutzung‘?
Ich würde mich freuen, wenn das Team mir Auskunft geben könnte. Meine Museumsbilder dieser Art liegen zwar schon lange zurück, aber gelegentlich stelle ich mit leichtem Unbehagen, nie exakt wissend, ob ich gegen Veröffentlichungsrechte verstoße, doch mal wieder eine dieser Museumsaufnahmen ein. Sie ruhen damit ja nicht mehr ausschließlich in meinem privaten Archiv.
Herbert, wenn meine Fragestellung derzeit zu viel Beantwortungsaufwand für das Team bedeutet, würde ich mich auch auf eine spätere Beantwortung freuen. Ein kurzer Hinweis, wo ich mich über Urheberrechte/Veröffentlichung/Museumsfotografie und dgl. informieren könnte, würde mir auch genügen. Danke schon mal im Voraus.
Ich bin da wohl nicht der Experte, aber "Private Nutzung" bedeutet im allegemeinen eher die Nutzung/Verbreitung innerhalb der Familie, Bild an die eigene Wand, etc...
Auch die eigene Homepage darf da wohl einbezogen werden...wie es mit Foren, wie z.B. dem dpixx-Forum aussieht...?
Bilder, Kunstwerke, etc... sind ja nach 70 Jahren "gemeinfrei" - was bei diesem Werk wohl noch nicht gegegben ist.
Insofern, bin ich auch immer sehr (eher zuviel) vorsichtig bei derartigen Veröffentlichungen.
Der Aussage eines Museumspersonals würde ich nur mit großer Vorsicht begegnen.
Selbst bei meinen Zoo-Aufnahmen recherchiere ich immer, ob der Zoo Veröffentlichungen in einem solchen Fotoforum erlaubt.
Ist aber auch nur meine bescheidene Meinung zu dem Thema.
Ich bin da wohl nicht der Experte, aber "Private Nutzung" bedeutet im allegemeinen eher die Nutzung/Verbreitung innerhalb der Familie, Bild an die eigene Wand, etc...
Auch die eigene Homepage darf da wohl einbezogen werden...wie es mit Foren, wie z.B. dem dpixx-Forum aussieht...?
Bilder, Kunstwerke, etc... sind ja nach 70 Jahren "gemeinfrei" - was bei diesem Werk wohl noch nicht gegegben ist.
Insofern, bin ich auch immer sehr (eher zuviel) vorsichtig bei derartigen Veröffentlichungen.
Der Aussage eines Museumspersonals würde ich nur mit großer Vorsicht begegnen.
Selbst bei meinen Zoo-Aufnahmen recherchiere ich immer, ob der Zoo Veröffentlichungen in einem solchen Fotoforum erlaubt.
Ist aber auch nur meine bescheidene Meinung zu dem Thema.
Danke für deine Überlegungen, Thomas, und in deiner Grauzone bewege ich mich auch seit langem und würde deswegen gerne von berufener Stelle mal eine 'sachdienliche' Auskunft erhalten .
Danke für deine Überlegungen, Thomas, und in deiner Grauzone bewege ich mich auch seit langem und würde deswegen gerne von berufener Stelle mal eine 'sachdienliche' Auskunft erhalten .
Die Rechteinhaber drücken sich manchmal nicht eindeutig aus und verwenden Formulierungen, die abgeschrieben aber nicht verstanden sind.
„Privat“ bedeutet dann: Keine kommerzielle Verwertung. D.h. der Rechteinhaber möchte mitbeteiligt werden, wenn Zahlungen erfolgen. Was auch sein gutes Recht ist.
Erst gestern auf einem privaten Burggelände eine klare Ansage dazu: Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungspflichtig. Hochzeitsfotografen werden z.B. da einen Obolus an den Trägerverein entrichten müssen.
Kenne hauptsächlich zwei Gründe: Geld oder Privatsphäre.
Das Kunstobjekt hast du sehr kreativ ins Quadrat gesetzt.
Die Diskussion "Fotografieren im Museum", die du in Gang gesetzt hast, interessiert mich auch sehr.
Das Kunstobjekt hast du sehr kreativ ins Quadrat gesetzt.
Die Diskussion "Fotografieren im Museum", die du in Gang gesetzt hast, interessiert mich auch sehr.
Zootieraufnahmen: Ich habe mir mal von einem Zoomitarbeiter sagen lassen, dass man Zoofotos ruhig veröffentlichen könne, man soll jedoch den Namen des Zoos mit dazuschreiben (ist Werbung).
Bei Museumsaufnahmen wurde mir mal gesagt, dass solche wohl möglich seien, man soll jedoch auch das Museum und den Namen des / der Künstlers7Künstlerin mit dazuschreiben. Das soll zeigen, dass das Foto wohl von der fotografierenden Person, das Motiv jedoch von jemand anders ist. Oder es ist wie im Städel eine Fotoregelung da.
Prima, Hans. Vielen Dank, deine Links geben doch schon mal eine Vorstellung/Hinweise, an denen man sich orientieren kann. Auf die Idee, die Hausordnung eines Museums zu studieren, wäre ich nicht gekommen. Bedeutet es doch, dass unterschiedliche museumsinterne Handhabungen/Auslegungen in den Veröffentlichungsrechten möglich sind.
Interessant das Aufnahmeverbot anwesender Besucher und Museumsangestellter. Verwirrend für MICH die Formulierung : 'die private Nutzung in sozialen Medien' .
Wäre klasse, wenn noch weitere §§§, Verbote, Duldungen, Hilfestellungen für ein 'legales' Fotografieren in Kunsträumen aufkreuzen würden. Danke nochmal für deinen Anfang, Hans.
Herbert als Betreiber dieses (eines öffentlichen) Forums, in dem regelmäßig Bilder aus diesem Genre eingestellt werden, hat sicherlich noch Richtlinien zur Handhabung der Museumsfotografie in petto.
Ich lege das immer so aus.
Private Nutzung ist für mich, daß ich mit dem Foto kein Geld verdiene, z.B. davon Poster mache und verkaufe. Wenn ich bei einem Fotowettbewerb einen Preis gewinnen sollte,(was sehr unwahrscheinlich ist) dann ist das immer noch Privat, weil eben nicht professionell verkauft.
Sollte da trotzdem mal was schiefgehen, dann habe ich immer noch eine gute Rechtschutzversicherung
Danke für eure Kommentare und Links zum Umgang mit der Grauzone 'Verletzung von Urheberrechten, Veröffentlichung von Museumsexponaten' und für eure Eingeständnisse, dass ihr ebenfalls unsicher und Bedenkenträger in Bezug auf Museumsfotografie seid.
Ich bedaure sehr, dass @HerbertK sich zu diesem Themenkomplex, der offensichtlich nicht nur eine einzelne Person beschäftigt, nicht geäußert hat.
Sollte ich einen bereits zu diesem Thema stattgefundenen Austausch - eine Userin schrieb, das Thema werde hier erneut diskutiert - versäumt haben, so bitte ich euch, mir einen Tipp zu geben, wo ich diesen im Forum nachlesen kann. Eventuell enthielt diese Diskussion für mich verwertbare Hinweise auf eine allgemein gültige Gesetzeslage. Neuzugänge hätten außerdem die Chance, sich dort ebenfalls zu informieren, da eine Foto Community meiner Meinung nach u.a. auch solche fotografischen 'Randgebiete' hin und wieder abdecken sollte.
Hallo Tini
Ich sehe das ein klein wenig anders. Herbert ist der Betreiber des Forums, aber kein Rechtsanwalt.
Denn Falle eines Falles würde das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, bei dem der Ausgang sehr ungewiss wäre und wohl auf einen "Vergleich" hinauslaufen würde.
Ich hatte gerade am Montag auf dem Fest als ich das Kinderkarusell fotografiert habe etwas "stress" mit einem Vater der nicht wollte, daß ich sein Kind das zufällig auf dem Karusell mitgefahren ist fotografiere und hat von mir verlangt die Bilder zu löschen. O.K. er hat mich in guter bis sehr guter Laune erwischt und ich war 1. etwas verblüfft und 2. hatte ich keine Lust mit so einem eine Diskussion anzufangen. Ich hätte sonst schon ein paar Antworten gewusst die ihm nicht so recht gefallen hätten (ich erspare euch Details).
Ich würde aber behaupten, daß er nicht das recht hatte vonmir zu verlangen die Bilder zu löschen (habe ich auch nicht alle) sondern nur zu verbieten die Bilder zu veröffentlichen, und auch nur dann, wenn man da seinen Sohn erkennt (Anmerkung: so schön war er nicht, weder der Sohn noch der Vater). Ich vermute ein unendliches Thema zu dem es keine klare Antwort geben kann.
Der eine freut sich, der andere ärgert sich. Einfach den Spaß am fotografieren behalten und mit solchen Typen eben "leben".
Soviel meine unerhebliche Meinung noch dazu
Danke für die Schilderung deines persönlichen Erlebnisses, Robert. Ähnliche habe ich schon öfters beobachtet.
Nur ein letztes Wort zu deinem Eingangssatz.
Irgendwie hatte ich gehofft, nachdem ich bei dem Thema ‚Panoramafreiheit’ einige weiterführende Infos gelesen hatte, dass auch im Bereich der Museumsfotografie doch der eine oder andere informative Kurzhinweis - Links, s. @Hans, wären völlig ausreichend gewesen - auf die Rechtslage, so unterschiedlich sie auch sein mag, kommen würde.
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