... Schärfeverlauf
TINI9997

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Kenneth Noland, 1969, 'Ranging', Städel, Frankfurt
Im Rahmen der Architekturfotos ergab sich vor kurzem die Diskussion über die Gesetzeslage Panoramafreiheit. Ich habe jetzt eine weitere Frage an @HerbertK in Bezug auf 'Fotografieren im Museum', möchte aber keine erneute Austauschlawine lostreten, sondern möglicherweise können meine Fragen mit einem kurzen ‚Ja' oder ‚Nein' beantwortet werden. Gibt es eine ‚Gesetzeslage‘ zu:

Frage 1: Wenn ich Museumsbilder, wie dieses hier, oder die Räumlichkeiten mit Genehmigung des Museumspersonals fotografiere und dieses mir erklärt, dass Fotografieren für private Nutzung gestattet sei, ist dann eine ‚Veröffentlichung‘ in einem Fotoclub/Fotoforum noch private Nutzung?
Frage 3: Sind Museumsaufnahmen, immer wieder sehr beliebte Motive (auch vor kurzem zweifach ins BoF aufgenommen), die quasi als Hauptmotiv ein Kunstwerk und als schmückendes Beiwerk Menschen abbilden, bei einer öffentlichen Präsentation mit Angaben zum Künstler zu versehen?
Frage 2: Wenn Fotografieren zur ‚privaten‘ Nutzung (Auskunft Museumspersonal) gestattet ist und der/die Autor*in die Aufnahmen für eine Veröffentlichung in einem KOMMERZIELLEN Magazin/Zeitung/Werbeprospekt etc. OHNE Entgelt einstellt/freigibt, fällt das dann auch noch unter den Begriff ‚private Nutzung‘?

Ich würde mich freuen, wenn das Team mir Auskunft geben könnte. Meine Museumsbilder dieser Art liegen zwar schon lange zurück, aber gelegentlich stelle ich mit leichtem Unbehagen, nie exakt wissend, ob ich gegen Veröffentlichungsrechte verstoße, doch mal wieder eine dieser Museumsaufnahmen ein. Sie ruhen damit ja nicht mehr ausschließlich in meinem privaten Archiv.

Herbert, wenn meine Fragestellung derzeit zu viel Beantwortungsaufwand für das Team bedeutet, würde ich mich auch auf eine spätere Beantwortung freuen. Ein kurzer Hinweis, wo ich mich über Urheberrechte/Veröffentlichung/Museumsfotografie und dgl. informieren könnte, würde mir auch genügen. Danke schon mal im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin da wohl nicht der Experte, aber "Private Nutzung" bedeutet im allegemeinen eher die Nutzung/Verbreitung innerhalb der Familie, Bild an die eigene Wand, etc...
Auch die eigene Homepage darf da wohl einbezogen werden...wie es mit Foren, wie z.B. dem dpixx-Forum aussieht...?:unsure:

Bilder, Kunstwerke, etc... sind ja nach 70 Jahren "gemeinfrei" - was bei diesem Werk wohl noch nicht gegegben ist.
Insofern, bin ich auch immer sehr (eher zuviel) vorsichtig bei derartigen Veröffentlichungen.
Der Aussage eines Museumspersonals würde ich nur mit großer Vorsicht begegnen.

Selbst bei meinen Zoo-Aufnahmen recherchiere ich immer, ob der Zoo Veröffentlichungen in einem solchen Fotoforum erlaubt.

Ist aber auch nur meine bescheidene Meinung zu dem Thema.:rolleyes:
 
Ich bin da wohl nicht der Experte, aber "Private Nutzung" bedeutet im allegemeinen eher die Nutzung/Verbreitung innerhalb der Familie, Bild an die eigene Wand, etc...
Auch die eigene Homepage darf da wohl einbezogen werden...wie es mit Foren, wie z.B. dem dpixx-Forum aussieht...?:unsure:

Bilder, Kunstwerke, etc... sind ja nach 70 Jahren "gemeinfrei" - was bei diesem Werk wohl noch nicht gegegben ist.
Insofern, bin ich auch immer sehr (eher zuviel) vorsichtig bei derartigen Veröffentlichungen.
Der Aussage eines Museumspersonals würde ich nur mit großer Vorsicht begegnen.

Selbst bei meinen Zoo-Aufnahmen recherchiere ich immer, ob der Zoo Veröffentlichungen in einem solchen Fotoforum erlaubt.

Ist aber auch nur meine bescheidene Meinung zu dem Thema.:rolleyes:
Danke für deine Überlegungen, Thomas, und in deiner Grauzone bewege ich mich auch seit langem und würde deswegen gerne von berufener Stelle mal eine 'sachdienliche' Auskunft erhalten 😇.
 
Selbst bei meinen Zoo-Aufnahmen recherchiere ich immer, ob der Zoo Veröffentlichungen in einem solchen Fotoforum erlaubt.
Das kenn ich von Hagenbeck, dort dürfen nur Bilder in ein Forum gestellt werden mit denen ihrer Genehmigung. Für mich ist alles auch eine Grauzone!!!
 
Die Rechteinhaber drücken sich manchmal nicht eindeutig aus und verwenden Formulierungen, die abgeschrieben aber nicht verstanden sind.
„Privat“ bedeutet dann: Keine kommerzielle Verwertung. D.h. der Rechteinhaber möchte mitbeteiligt werden, wenn Zahlungen erfolgen. Was auch sein gutes Recht ist.
Erst gestern auf einem privaten Burggelände eine klare Ansage dazu: Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungspflichtig. Hochzeitsfotografen werden z.B. da einen Obolus an den Trägerverein entrichten müssen.
Kenne hauptsächlich zwei Gründe: Geld oder Privatsphäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Kunstobjekt hast du sehr kreativ ins Quadrat gesetzt. (y)
Die Diskussion "Fotografieren im Museum", die du in Gang gesetzt hast, interessiert mich auch sehr.
 
Zootieraufnahmen: Ich habe mir mal von einem Zoomitarbeiter sagen lassen, dass man Zoofotos ruhig veröffentlichen könne, man soll jedoch den Namen des Zoos mit dazuschreiben (ist Werbung).

Bei Museumsaufnahmen wurde mir mal gesagt, dass solche wohl möglich seien, man soll jedoch auch das Museum und den Namen des / der Künstlers7Künstlerin mit dazuschreiben. Das soll zeigen, dass das Foto wohl von der fotografierenden Person, das Motiv jedoch von jemand anders ist. Oder es ist wie im Städel eine Fotoregelung da.
 
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Normalerweise gibt die Homepage des Museum eine klare Ansage. Beim Staedel ist es ein Hinweis in der Hausordnung: https://www.staedelmuseum.de/de/hausordnung
Eine vorbildliche Angabe findet sich z.B. hier Beispiel für Fotorechte im Museum
Prima, Hans. Vielen Dank, deine Links geben doch schon mal eine Vorstellung/Hinweise, an denen man sich orientieren kann. Auf die Idee, die Hausordnung eines Museums zu studieren, wäre ich nicht gekommen. Bedeutet es doch, dass unterschiedliche museumsinterne Handhabungen/Auslegungen in den Veröffentlichungsrechten möglich sind.
Interessant das Aufnahmeverbot anwesender Besucher und Museumsangestellter. Verwirrend für MICH die Bezeichnung : 'die private Nutzung in sozialen Medien' :unsure:.
Wäre klasse, wenn noch weitere §§§, Verbote, Duldungen, Hilfestellungen für ein 'legales' Fotografieren in Kunsträumen aufkreuzen würden. Danke nochmal für deinen Anfang, Hans.
Herbert als Betreiber dieses (eines öffentlichen) Forums, in dem regelmäßig Bilder aus diesem Genre eingestellt werden, hat sicherlich noch Richtlinien zur Handhabung der Museumsfotografie in petto.
 

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Gerät
Panasonic DC-G91
Blende
ƒ/3.5
Brennweite
14,0 mm
Belichtungszeit
1/60 Sekunde(n)
ISO
320
Blitz
Aus, kein Blitz
Dateiname
P1056594.jpeg
Dateigröße
718,1 KB
Aufnahmedatum
Do, 24 April 2025 2:55 PM
Abmessungen
1796px x 1796px

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